Neuigkeiten
Zurück zur Übersicht
09.01.2017
Auch in Wohngebäuden wird Überspannungsschutz zur Pflicht
Die Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 wurden überarbeitet. Seit dem 1. Oktober ist auch in Wohngebäuden und kleinen Büros für Überspannungsschutz zu sorgen.
Die Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 wurden überarbeitet und sind in ihrer neuen Fassung seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Alle Planungen mit Planungsbeginn 1. Oktober 2016 oder später müssen den neuen Normen genügen. Wichtig ist, dass Elektroplaner und Installateure den Bauherren über die neuen Pflichten informieren müssen – es besteht eine Informationspflicht!
Die DIN VDE 0100-443 regelt, wo ein Überspannungsschutz einzubauen ist, die DIN VDE 0100-534 sagt, wie und welche Schutzmaßnahmen zu installieren sind.
Bisher war Überspannungsschutz nur dann vorgeschrieben, wenn durch die Folgen der Überspannung Auswirkungen auf Menschenleben (Beispiel Krankenhäuser), auf öffentliche Einrichtungen (Beispiel Museen) oder auf die Arbeit in Gewerbe oder Industrie zu erwarten waren. Dies gilt unverändert weiter.
Normen als Spiegel des technischen Fortschritts
Nun sind Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD: Surge Protective Device) aber auch erforderlich, wenn Auswirkungen auf Ansammlungen von Personen in großen (Wohn-) Gebäuden, Büros oder Schulen zu erwarten sind. Plus: Überspannungsschutz ist nun auch dann Pflicht, wenn transiente (kurzzeitige) Überspannungen Auswirkungen auf Einzelpersonen in Wohngebäuden oder kleinen Büros haben können, weil in diesem Bauwerk Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II betrieben werden.
In den neuen Normen zeigt sich der technische Fortschritt, denn Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II finden sich heute fast überall: Dazu zählen klassische Haushaltsgeräte ebenso wie Fernseher oder Computer. Für Telekommunikations- und IT-Leitungen ist kein Überspannungsschutz auch jetzt nicht vorgeschrieben, wird aber deutlich empfohlen. Hier wird der Fachvertrieb also weiter Überzeugungsarbeit zu leisten haben.
Bisher wurden nur Schutzmaßnahmen gefordert für Überspannungen, die von außen über die Netzversorgung auftreten. Nun werden in der Norm auch Schaltüberspannungen berücksichtigt, die durch Betriebsmittel selbst erzeugt werden. Solche Überspannungen können verursacht werden beim Schalten hoher induktiver, kapazitativer Lasten durch Klimaanlagen oder Umrichter, das Schalten hoher Lastströme durch Durchlauferhitzer oder das Zuschalten einer Generatoreinspeisung.
Für die Installation der SPD gilt, dass sie so nahe wie möglich am Einspeisepunkt einer elektrischen Anlage zu erfolgen hat. Im Wohngebäude wird dieser Ort der untere Anschlussraum des Zählerschrankes sein.
Die Markenhersteller wie Dehn+Söhne, OBO Bettermann und Phoenix Contact bieten umfangreiche Informationen auch im Internet. Individuelle Unterstützung bieten selbstverständlich die Spezialisten der Hersteller, des Elektrogroßhandels sowie die Institutionen der E-Handwerke.
Zurück zur Übersicht